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Beratung von Kitas und Schulen
Das Gesundheitsamt nimmt für Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen, betriebsmedizinische Aufgaben wahr. Es berät die Träger der Gemeinschaftseinrichtungen, die Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes. (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (§§ 9, 12 ÖGDG NRW))
Weitere Informationen finden Sie:
- RKI Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen
- Hygieneüberwachung
- Meldepflichtige Krankheiten
- Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner
Letzte Änderung: 02. November 2020